§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stapf — Holger-Steffen Stapf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Ladeinfrastruktur und damit verbundenen Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Abweichungen, die technisch erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll sind, bleiben vorbehalten und werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 60 % bei Materiallieferung, 10 % nach Inbetriebnahme.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das im Angebot genannte Konto zu leisten.
§ 5 Liefer- und Ausführungsfristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder behördlichen Verzögerungen (z. B. Netzanschluss).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasserversorgung sowie alle erforderlichen Genehmigungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer eingeholt werden.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Installation beträgt 5 Jahre. Herstellergarantien für Module, Wechselrichter und Speicher gelten zusätzlich entsprechend den jeweiligen Herstellerbedingungen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Komponenten Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich nach Einbau in eine Immobilie zulässig ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.