AGB — Stand: Vorab-Fassung

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese AGB regeln die Geschäfts­beziehung zwischen dem Auftrag­geber und Stapf — Holger-Steffen Stapf — über die Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Solartechnik.

Hinweis: Diese AGB sind ein Grundgerüst für die Solartechnik-Branche. Bitte lassen Sie sie vor dem produktiven Einsatz durch eine Rechts­anwältin oder einen Rechts­anwalt prüfen und an Ihre konkreten Verträge anpassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stapf — Holger-Steffen Stapf (nachfolgend „Auftrag­nehmer“) und seinen Auftrag­gebern über die Planung, Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaik­anlagen, Stromspeichern, Lade­infrastruktur und damit verbundenen Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftrag­gebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftrag­nehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftrag­nehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftrags­bestätigung des Auftrag­nehmers oder durch Beginn der Leistungs­erbringung zustande.

§ 3 Leistungs­umfang

Der Leistungs­umfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftrags­bestätigung. Abweichungen, die technisch erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll sind, bleiben vorbehalten und werden dem Auftrag­geber rechtzeitig mitgeteilt.

§ 4 Preise und Zahlungs­bedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatz­steuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt fällig: 30 % bei Auftrags­erteilung, 60 % bei Materiallieferung, 10 % nach Inbetriebnahme.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das im Angebot genannte Konto zu leisten.

§ 5 Liefer- und Ausführungs­fristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Liefer- und Ausführungs­fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder behördlichen Verzögerungen (z. B. Netz­anschluss).

§ 6 Mitwirkungs­pflichten des Auftrag­gebers

Der Auftrag­geber stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasser­versorgung sowie alle erforderlichen Genehmigungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftrag­nehmer eingeholt werden.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs­vorschriften, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt. Die Gewährleistungs­frist für Mängel an der Installation beträgt 5 Jahre. Hersteller­garantien für Module, Wechselrichter und Speicher gelten zusätzlich entsprechend den jeweiligen Hersteller­bedingungen.

§ 8 Haftung

Der Auftrag­nehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertrags­typischen Schaden begrenzt.

§ 9 Eigentums­vorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Komponenten Eigentum des Auftrag­nehmers, soweit dies rechtlich nach Einbau in eine Immobilie zulässig ist.

§ 10 Schluss­bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftrag­nehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.